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UMZÜGE FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE

Pflegebedürftige Menschen – selbst mit Pflegegrad 1 – können Anspruch auf eine Erstattung der Umzugskosten bei der Pflegeversicherung oder Krankenkasse haben und zwar von bis zu 4000 Euro, für eine Verbesserung des Wohnumfelds.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an und unsere Umzugsberater werden mit Ihnen zusammen das entsprechende Angebot zusammenstellen und Sie bzgl. der Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse gerne beraten.

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot: kostenfrei und unverbindlich!

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